Personalberatung für Technologie

Gefördertes Outplacement

Vesterling ist ein gemäß § 181 SGB III zugelassener Träger für die Durchführung von Transfermaßnahmen. Damit ist das Outplacement bei Vesterling als Transferagentur durch die Agentur für Arbeit förderbar.

Transferagenturen werden immer dann eingesetzt, wenn die Freistellung von Mitarbeitern zu einem künftigen Zeitpunkt erforderlich ist und die Übergangszeit genutzt werden soll, um den Mitarbeitern einen sozial abgefederten und professionell begleiteten Wechsel zu ermöglichen. Häufig handelt es sich dabei um Werksschließungen oder Standortverlagerungen, die im Voraus geplant werden können.

Förderungsfähige Maßnahmen 

Folgende Maßnahmen können durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden:

  • Maßnahmen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit der Arbeitsmarktchancen und des Qualifikationsbedarfs der Arbeitnehmer/-innen (Profiling)
  • Maßnahmen, die gezielte Hilfe bei Bewerbung und Stellensuche durch ein Bewerbungs-/Orientierungsseminar bieten
  • Outplacementberatung
  • Kurzqualifizierungsmaßnahmen
  • Maßnahmen der arbeitsplatzbezogenen Qualifizierung
  • Praktika
  • Fortsetzung der Ausbildung bei Auszubildenden
  • Existenzgründungsberatung

Wichtig: Die Abklärung mit der Bundesagentur für Arbeit muss vor dem Abschluss eines Outplacement-Vertrages oder der Einleitung von Maßnahmen erfolgen. Hierfür müssen Unternehmen klären, welcher Agentur-Standort für sie zuständig ist. Üblicherweise handelt es sich dabei um den Standort im Bezirk, in welchem das Unternehmen angesiedelt ist.

Vorteile für Unternehmen

Unternehmen profitieren mit Transferagenturen von der professionellen und klar strukturierten Hilfe der Outplacement-Spezialisten sowie von staatlichen Förderungen. Seitens der Bundesagentur für Arbeit werden bis zu 2.500 € pro Mitarbeiter übernommen.

  • Imagewahrung trotz betrieblich notwendiger Personalanpassung
  • Dokumentation der Verantwortungsbeziehung des Arbeitgebers für die Arbeitnehmer
  • Nutzung eines flexiblen, innovativen Instruments, das es erlaubt, einem hoch flexiblen, sich ständig ändernden Arbeitsmarkt gerecht zu werden
  • Vermeidung von Kündigungsschutzklagen
  • Zeitgewinn, um alle notwendigen Maßnahmen zur Beendigung der Arbeitsverhältnisse professionell leisten zu können

Vorteile für Mitarbeiter 

Transferagenturen bieten betroffenen Mitarbeitern den Vorteil, dass sie aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus den Wechsel in eine neue Beschäftigung anstreben können. Sie gewinnen dadurch ausreichend Zeit und Sicherheit, sich nach einer Anstellung umzusehen oder den Wechsel in die Selbständigkeit vorzubereiten. Ziel ist es, dass zum Zeitpunkt der Betriebsschließung der größte Teil der Mitarbeiter nahtlos zu einem neuen Arbeitgeber gefunden hat. Die Optionen auf eine Neuanstellung sind wesentlich besser, wenn die Bewerbung nicht aus einem Arbeitslosenverhältnis heraus erfolgen muss. Darüber hinaus bleibt die Teilnahme an einer Transfermaßnahme für künftige Arbeitgeber nicht erkenntlich.

  • Vermeidung von Arbeitslosigkeit
  • Bewerbung aus bestehendem Beschäftigungsverhältnis heraus
  • Professionelle Hilfe für den Neuanfang
  • Aktive Nutzung von Freistellungszeiten
  • Keine finanziellen Einbußen bei Teilnahme an Transfermaßnahmen
  • Sozialplanmaßnahme ist mit keiner Entscheidung gegen eine Abfindung verbunden
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Informationen der Agentur für Arbeit  

Glossar

Eigenbeteiligung des Unternehmens

pfeil-hoch pfeil-runter

Zur Verfügung gestellte Mittel des Personal abgebenden Betriebes für die mindestens 50-prozentige Beteiligung an Transfermaßnahmen.

Der Interessenausgleich ist ein Instrument der betrieblichen Mitbestimmung (§ 112 BetrVG). Er dient der Vermeidung von wirtschaftlichen Nachteilen für die Arbeitnehmer, die von der betrieblichen Restrukturierung betroffenen sind, und regelt die Umsetzung der geplanten Betriebsänderung (nicht erzwingbar). Er hat zum Gegenstand das Ob und Wie sowie die Auswirkungen auf die Beschäftigten. Er ist in Schriftform erforderlich und wird von Arbeitgeber und Betriebsrat zu unterschreiben. Bei Nichteinigung erfolgt die Anrufung der Einigungsstelle Sozialplan.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Profiling beinhaltet eine Analyse der Stärken und Schwächen (Eingliederungsaussichten) der Teilnehmer. Die Durchführung eines Profilings ist beim Eintritt in eine Transfergesellschaft vor dem Übergang vorgeschrieben. Die wichtigsten Elemente des Profilings umfassen berufliche Aus- und Weiterbildung, Lebenslauf, Qualifikationen, Mobilität und Sprachkenntnisse.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Im Anschluss an den Interessenausgleich gilt es, die entstehenden wirtschaftlichen Nachteile der Arbeitnehmer auszugleichen oder zu mildern (vgl. § 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG) (durch Verhandlung von Abfindungen für Arbeitsplatzverlust oder Einkommensminderungen, Ausgleich für erhöhte Fahrtkosten, Verlust einer betrieblichen Altersvorsorge, Umzugskosten, Verhandlung von Transfermaßnahmen usw.) Im Gegensatz zum Interessenausgleich wirkt ein Sozialplan wie jede Betriebsvereinbarung zwingend.

Eine Transferagentur wird vom Unternehmen, das Personal abbaut oder aber (das ist die Regel) bei einer vom Unternehmen beauftragten Beratungsfirma eingerichtet. Sie berät, vermittelt und betreut die von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten während der Kündigungsfrist. Ziel ist es, im Rahmen der Förderung nach § 110 die Vermittlungschancen zu verbessern und den Eintritt von Arbeitslosigkeit zu verhindern (z. B. Profiling, Planung künftiger Berufsweg, Bewerbungstraining, Akquisition und Vermittlung offener Stellen).

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Die Transfergesellschaft ist ein Betrieb, der von einem Träger von Transferleistungen geführt wird, um die Arbeitnehmer des Personal abbauenden Unternehmens aufzunehmen. Die juristische Bezeichnung hierfür ist betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit. Es werden auch Bezeichnungen wie Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft, Auffanggesellschaft o. ä. verwendet.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Transfermaßnahmen finden in der Kündigungsfrist bis zum Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb statt und umfassen alle Maßnahmen zur Eingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt, an deren Finanzierung sich der Arbeitgeber beteiligt. Transfermaßnahmen müssen durch einen Dritten (Träger) durchgeführt werden. Ziel ist es, die Vermittelbarkeit der betroffenen Arbeitnehmer zu verbessern (Transferagentur).

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Die Transfermappe ist der persönliche Ordner, in dem Aktivitäten aller Beteiligten festgehalten werden. Sie ist eine nützliche Grundlage zur Abbildung des Transfer-/ Qualifizierungsgeschehens und für „griffbereite“ Bewerbungsunterlagen.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

AZAV ist die Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem SGB III. Seit dem 01. April 2012 muss sich jedes Aus- und Weiterbildungsunternehmen sowie jeder private Arbeitsvermittler, der mit der Agentur für Arbeit zusammenarbeitet, nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV, zertifizieren lassen.

Siehe hierzu: www.gesetze-im-internet.de/azav/